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   OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93   

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https://dejure.org/1994,7908
OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93 (https://dejure.org/1994,7908)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.1994 - 1 L 39/93 (https://dejure.org/1994,7908)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 1994 - 1 L 39/93 (https://dejure.org/1994,7908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Windkraftanlage; Flächennutzungsplan

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Juni 1994 - 4 C 20/93 -, DVBl. 1994, 1141) dient eine Windkraftanlage, die überwiegend Strom für das öffentliche Netz und nur zum untergeordneten Teil zum landwirtschaftlichen Eigenverbrauch liefert, nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb.

    In seinem Urteil vom 16. Juni 1994 (4 C 20.93, a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß aus diesem Gesetzeszweck nicht folge, daß Windkraftanlagen schlechthin oder auch nur regelmäßig als mit der funktionellen Bestimmung des Außenbereichs unvereinbare störende Fremdkörper einzustufen seien.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor dem Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 - BVerwGE 26 S. 111/113; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 und 223).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603) ist ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor dem Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 - BVerwGE 26 S. 111/113; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 und 223).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor dem Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 - BVerwGE 26 S. 111/113; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 und 223).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1994 - 1 L 128/94

    Noch einmal: Windkraftanlage auf der Insel Föhr?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Dieser Rechtsprechung schließt der Senat sich an (vgl. Urt. d. Senates v. 15.09.1994 - 1 L 128/94 -, wobei allerdings die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO galt).
  • BVerwG, 16.08.1967 - VI C 33.65

    Unterbringung in eine gleichwertige Laufbahn - Antrag auf Versetzung in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 39/93
    Mit diesem Belang verfolgt das Gesetz den Zweck, die Außenbereichsflächen in ihrer funktionellen Bestimmung für die naturgegebene Bodennutzung zu erhalten und sie in ihrer natürlichen Eigenart und Funktion vor dem Eindringen wesensfremder Nutzungen zu schützen (BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - VI C 33.65 - BVerwGE 26 S. 111/113; Urt. v. 03.05.1974 - 4 C 10.71 - u. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 und 223).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 129/93

    Windkraftanlage; Landwirtschaftlicher Betrieb; Örtliches Nezt; Privilegiertes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, ZfBR 1994, 290), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 - vgl. auch Urt. d. Senates v. 15. September 1994 - 1 L 128/94 -), handelt es sich bei der Errichtung einer Windkraftanlage, deren Strom überwiegend in das öffentliche Netz eingespeist werden soll, um kein Vorhaben, das i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

    Ob das Vorhaben bereits wegen eines Widerspruchs zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen vom 30. Januar 1987, der die betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BauGB) kann dahinstehen (vgl. dazu, daß die Darstellung in einem F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft nicht notwendigerweise der Zulassung von Windkraftanlagen entgegensteht: BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, DVB1.1983, 890, 892; BVerwG, Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456; vgl. Urt. d. Senates v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1995 - 1 L 165/95

    Windkraftanlage; Strom; Erschließung

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, ZfBR 1994, 290), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 23.11.1994 - 1 L 39/93 - Urt. v. 10.01.1995 - 1 L 129/93 -, SchlHA 1995, 160; NUR 1995, 315), hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, daß eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft oder der Erholungsfunktion von der geplanten Windkraftanlage nicht ausgeht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94

    Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom;

    Ob das Vorhaben bereits wegen eines Widerspruchs zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen, der die betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BauGB) kann dahinstehen (vgl. dazu, daß die Darstellung in einem F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft nicht notwendigerweise der Zulassung von Windkraftanlagen entgegensteht: BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, DVBl. 1983, 890, 892; BVerwG, Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456; vgl. Urt. d. Senates v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.1995 - 1 L 88/94
    Anders als in anderen vom Senat entschiedenen Fällen (Urt. v. 23.11.1994 - 1 L 39/93 - Urt. v. heutigen Tage - 1 L 165/95 -) ist die Umgebung des geplanten Standortes vorliegend noch nicht derart von Windkraftanlagen geprägt, daß sich der Gesamteindruck der Landschaft durch das hinzutreten dieser Anlage nicht ändern würde.
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